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Europarecht

Dieser Text beschreibt Europarecht.


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Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Europarecht Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Europarecht beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Europarecht. Fragen zu dem Thema Europarecht können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.

Europarecht Artikel

Das Europarecht in dem engeren Sinne genannt das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG und Euratom, bis 2002 auch des EGKS).

Im weiteren Sinne wird auch das Recht der anderen europäischen Organisationen wie WEU, Europarat, OECD und OSZEins Europarecht einbezogen. Diese Rechtsmaterie unterscheidet sich aber vom Europarecht in dem engeren Sinne durch die Organisationsformen: Die Europäische Gemeinschaften sind supranational organisiert. Ihre Rechtsvorschriften finden in den Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung. Wohingegen die anderen Organisationen international organisiert sind, ihr Recht ist daher Völkerrecht und bindet daher ca. durch die nationale Transformation.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Basiswissen Europarecht, 1 Audio-CD Gute Zusammenfassung Dieses Buch ist ein sehr gutes Medium um das Notwendigste über die Gesamtthematik Europarecht erfahren zu können. Der Schreibstil ist angenehm und verständlich, der Aufbau des Buches ist didaktisch gut gewählt. Sehr gut sind die Hinweise auf einschlägige Urteile des BVerfG sowie EuGH bei den einzelnen Themenkapiteln. Um...

Aufbau der EU

Die Europäische Union (EU) ist dagegen in dem eine Art Dach(organisation), die auf drei Säulen ruht: dies sind die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Die EU ist daher ein Gebilde, dessen Absicht die Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes ist. Während die Gemeinschaften supranational organisiert sind, so werden die beiden übrigen Säulen durch die intergouvernementale Zusammenarbeit (d.h. durch die Zusammenarbeit der nationalen Regierungen) gehalten. Die EU selbst ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr fehlen insbesondere die Handlungsorgane.

Buch-Tipp: Das neue Versicherungsvermittlergesetz. Die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtline (Praxis-Ratgeber) VersicherungsJournal vom 5. 3. 2007 "Dank zahlreicher Beispiele aus der Praxis sowie diverser Checklisten und Arbeitshilfen, zu dem Beispiel Muster zu Visitenkarte, Mitteilungen an den Kunden sowie der Beratungsdokumentation, dürfte es selbst Vermittlern, die sich bislang noch nicht mit dem neuen Gesetz beschäftigt haben, leicht fallen, sich schnell in die...

Die Europäische Gemeinschaften

Die Europäische Gemeinschaften sind eine supranationale Organisation. Sie sind Träger eigener Rechte und Pflichten in dem Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Durch die übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbstständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern aus.

Buch-Tipp: Definitionen für die Klausur im Öffentlichen Recht Endlich mal ein Skriptenkauf, der sich lohnt! Ich kann dieses Nachschlagewerk wirklich ca. jedem empfehlen. Ich habe mich auf beide Ö-Rechts-Klausuren vorbereitet und hatte 10 bzw. 13 Punkte, wobei ich wirklich ca. mit diesem Skript gelernt und dann an der Uni Probeklausuren gelöst habe. Das Skript ist auf das absolut Wesentliche reduziert und...

Rechtsquellen

Das Gemeinschaftsrecht lässt sich unterteilen in

  1. primäres Gemeinschaftsrecht
  2. sekundäres Gemeinschaftsrecht

Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (v.a. EGV, EAGV und EGKSV) einschließlich Anlagen, Protokollen und späteren Änderungen. Das Primärrecht kann als eine Art Verfassung der Gemeinschaft angesehen werden, da es die Organisation der Gemeinschaft regelt und Gesetzgebungskompetenzen enthält. Es handelt sich jedoch nicht um eine Verfassung, siehe Europäische Verfassung.

Außerdem zählt zu dem Primärrecht auch das ungeschriebene primäre Gemeinschaftsrecht, bestehend aus Gemeinschaftsgewohnheitsrecht und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Gemeinschaft (insbesondere allgemeines Verwaltungsrecht und Gemeinschaftsgrundrechte).

Das primäre Recht gilt für die Mitgliedsstaaten ebenso wie für den einzelnen Bürger. Urteile des Europäischen Gerichtshofes gegen Mitgliedsstaaten sind vollstreckbar.

Sekundäres Gemeinschaftsrecht sind die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen .

Das sekundäre Recht muss erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Diese sind jedoch verpflichtet, diese Umsetzung innerhalb vorgegebener Fristen vorzunehmen. Falls dies versäumt wird und Bürgern oder Firmen dadurch Nachteile erwachsen, ist der Mitgliedsstaat schadenersatzpflichtig.

Buch-Tipp: Europa-Recht für Studenten ein Kaufmuss! Die Textsammlung lässt sich kurz und schmerzlos so beschreiben: preiswert, vollständig und auf dem aktuellsten Stand, für alle Jurastudenten ein absolutes Kaufmuss! Für alle anderen auch eine preiswerte Angelegenheit.
Unionsbürgerschaft

Jeder Bürger eines Mitgliedsstaates hat durch die Unionsbürgerschaft einen Katalog von Rechten und Pflichten, der jedoch nicht dem Umfang einer üblichen Staatsbürgerschaft entspricht. Die Unionsbürgerschaft kann darum nicht als europäische Staatsbürgerschaft genannt werden.

Buch-Tipp: Europarecht (Mohr Lehrbuch) Guter Überlick über das Europarecht Das Buch bietet einen guten Überblick über das materielle Europarecht. Besonders anhand des ausführlichen Sachwortverzeichnisses kann man sich schnell über bestimmt Themenkomplexe informieren. Für die Examensvorbereitung zu dem 1. jur. Staatsexamen oder für Politologen empfehlenswert.
Grundfreiheiten

Zu den Grundfreiheiten in der EU gehört die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit , die Personenverkehrsfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ) und die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs . Siehe auch: Grundfreiheit (EG)

Buch-Tipp: Europäische Menschenrechtskonvention In der zweiten Auflage und auf dem besten Weg zu dem Klassiker Die zweite Auflage ist auf den neuesten Stand gebracht, waehrend die gute und bewaehrte Struktur aus der ersten Auflage beibehalten wurde. Das Buch war eine exzellente Pruefungsvorbereitung fuer mich. Sehr fluessig lesbarer Stil, gleichzeitig wissenschaftlich fundiert und gruendlich. Eine...

Rechtsetzung

Für die Rechtsetzung sind innerhalb der EG drei Verfahren möglich: Das Verfahren der Mitentscheidung nach Artikel 251 (EG), das Verfahren der Zusammenarbeit nach Artikel 252 und der Anhörung nach Artikel 308.

Das Initiativrecht liegt in allen Fällen bei der Europäischen Kommission. Anschließend muss der Rat der Europäischen Union dem Entwurf zustimmen. Das Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments hängt vom Typ des Verfahrens ab und reicht von Anhörung bis zur Zustimmung oder Vetorechten. Siehe auch: Rechtsetzung (EG)

Buch-Tipp: Grundriss Europarecht Gute Zusammenfassung Dieses Buch ist ein sehr gutes Medium um das Notwendigste über die Gesamtthematik Europarecht erfahren zu können. Der Schreibstil ist angenehm und verständlich, der Aufbau des Buches ist didaktisch gut gewählt. Sehr gut sind die Hinweise auf einschlägige Urteile des BVerfG sowie EuGH bei den einzelnen Themenkapiteln. Um...

Gerichtsbarkeit und Rechtsschutz

Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Europarechts wird durch das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeübt. Das Gemeinschaftsrecht hat immer Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Es verdrängt es jedoch nicht gänzlich. Ist das Gemeinschaftsrecht nicht anwendbar, greift wiederum das nationale Recht. Der Mitgliedstaat haftet in dem Zweifelsfall für sein gemeinschaftswidriges Verhalten.

Durch den EG-Vertrag sind folgende Verfahrensarten definiert: Ein Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 226), eine Nichtigkeitsklage (Art. 230), eine Untätigkeitsklage (Art. 232), eine Amtshaftungsklage (Art. 235) und ein Vorabentscheidungsverfahren (Art. 234). Siehe auch: Rechtsschutz (EG).

Buch-Tipp: Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen Sehr informativ! Dieses Buch ist das Beste, was ich zu dem Thema Religionsgemeinschaften und Sekten jemals gelesen habe. Es behandelt nicht ca. einen kleinen Teil der vorhandenen Gruppierungen, sondern beschäftigt sich umfassend mit Weltanschauung, Lehre und Hintergründen aller bekannten und auch mancher noch unbekannter Gruppen, so daß man einen...

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP)

Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union stellt die zweite Säule der EU dar. In dem Gegensatz zu den europäischen Gemeinschaften handelt es sich aber um eine intergouvementale Zusammenarbeit, die keine unmittelbare Rechtswirksamkeit hat. Siehe auch: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.

Buch-Tipp: Herzenstüren öffnen Himmelstüren öffnen Seit 15 Jahren nun lese ich fast tagtäglich in dieser wunderbaren Offenbarung und entdecke stets wieder Neues, was mir vor Jahren noch nicht aufgefallen ist. Der Mensch und damit sein Bewußtsein verändert sich ja kontinuierlich und damit werden stets wieder neue Aspekte durch dieses herrliche Buch beleuchtet. Dieser Lebensbegleiter...

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen dient der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität (Artikel 29 EU). Siehe auch: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

Buch-Tipp: Internationales und Europäisches Strafrecht (NomosLehrbuch) Gelungener Einstieg in die internationale Welt des Strafrechts Das Lehrbuch von Satzger besticht durch Übersichtlichkeit, Aktualität und das Wecken von Leselust, wobei es aber nie an in dem Einzelfall wichtigen Details und Hintergrundinformationen mangelt. So ist beispielsweise ein Exkurs zur Europäischen Menschenrechtskonvention als wichtiger Rechtssatz...

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